Öko-Webverzeichnis  - Forschung und Wissenschaft  - Umweltrecht

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Die Wikipedia beschreibt das Umweltrecht so: "Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken." Deutschland ist seit 1994 über den Artikel 20a des Grundgesetztes verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Doch selbstverständlich muss sich Deutschland auch mit EU-Richtlinien auseinandersetzen. Die Umwelt wiederum ist nicht auf Deutschland und die EU beschränkt, sondern umfasst den gesamten Globus, so dass dieses Thema eine Fülle von Themen bietet. Wenn Sie Informationen zu einzelnen Teilgebieten oder globale Plattformen oder Foren zum Thema Umweltrecht anbieten, so lassen Sie uns hier Ihre Internetadresse wissen.

 

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